Die Pflegepflichtversicherung

Erstinformation - Wir sind für Sie da! Ihr unabhängiger Versicherungsmakler Rüdiger Jakobs

Jeder kann heute zum Pflegefall werden, ob im Alter oder auch als junger Mensch durch Krankheit oder Unfall. Um das finanzielle Risiko für Betroffene abzufedern, wurde 1995 die Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung von der Bundesregierung eingeführt.

Die Pflegeversicherung ist neben der Krankenversicherung seitdem eine Pflichtversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte sind über ihre gesetzliche Krankenkasse in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte sind verpflichtet eine private Pflegeversicherung abzuschließen.

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FAQ - Häufige Fragen zur Pflegeversicherung


Die Pflegepflichtversicherung bietet allen Versicherten einen Basischutz im Pflegefall. Darüber hinausgehende Kosten müssen, sofern Einkommen oder Vermögen dies zulassen, vom Versicherten oder seinen Angehörigen selbst getragen werden. Die Pflegeversicherung wurde am 01. Januar 1995 von der damaligen Bundesregierung eingeführt und ist die fünfte Säule im deutschen Sozialversicherungssystem. Es besteht Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Rechtliche Grundlage ist das SGB III. (Sozialgesetzbuch III.). Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt 2019 für Kinderlose bei 3,3 Prozent ihres Einkommens und für Versicherte mit Kindern bei 3,05 Prozent. Um die tatsächlich anfallenden Kosten im Pflegefall abzusichern, empfiehlt sich unbedingt die private Absicherung durch eine Pflegezusatzversicherung.

Immer mehr Menschen werden früher oder später zum Pflegefall. Einen Teil der anfallenden Pflegekosten übernimmt die Pflegepflichtversicherung. Die verbleibende Deckungslücke sollte man frühzeitig durch eine Pflegezusatzversicherungabsichern. Die Zusatzversicherung ist eine wichtige und sinnvolle Absicherung, schützt sie doch das Vermögen und Einkommen des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen im Pflegefall, zudem erlaubt es Spielräume bei der Nutzung hochwertigerer und modernerer Pflegemöglichkeiten und -einrichtungen nutzen zu können.

Die Pflegeversicherung ist aktuell in 5 Pflegegrade eingeteilt. In diesen Pflegegraden werden die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen abgebildet. Hierbei werden geistige, psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt. Die Leistungen der Pflegekassen unterscheiden sich zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld ist für Versicherte, die von Angehörigen, Freunden oder Bekannten zuhause ehrenamtlich gepflegt werden. Die Zuwendung von Pflegesachleistungen ist für ambulante Pflegedienste, sowie Voll- und Teilstationäre Pflege.

Von den Pflegekassen beauftragte Prüfer begutachten anhand eines Fragenkataloges die geistige, psychische und physische Verfassung des Antragstellers. Das Resultat führt zu einem Punkteergebnis, der ausschlaggebend ist für die Einteilung der Pflegekasse in eine der nachfolgenden Pflegegrade:

  • Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis weniger als 27 Punkte)
  • Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis weniger als 47,5 Punkte)
  • Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis weniger als 70 Punkte)
  • Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis weniger als 90 Punkte)
  • Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)


Bie der Zuweisung eines Pflegegrads kommt es auf den Grad der Selbstständigkeit des Pflegebdürftigen an. Hierbei werden sechs Bereiche unterschiedlich gewichtet:

  • Mobilität (10 Prozent)
  • Kognitive, kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, psychische Problemlagen (15 Prozent)
  • Selbstversorgung (40 Prozent)
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 Prozent)
  • Gestaltung des Alltagslebens sowie soziale Kontakte (15 Prozent)

Kontakt und Beratung


Wir beraten Sie werktags von 9.00 - 19.00 Uhr. Der schnelle Weg - rufen Sie uns an.

Adresse

Versicherungsmakler
Rüdiger Jakobs e.K.
St.-Michael-Straße 18
41366 Schwalmtal

Fußnote

Auf dieser Webseite (europakv.de) haben wir für Sie umfassende Informationen zum Thema Krankenversicherungen zusammengetragen. Neben Informationen Privater Deutscher Krankenversicherungen, finden Sie auf dieser Internetseite auch Informationen zu Privaten Europäischen Krankenversicherungen. Private Europäische Krankenversicherungen werden in Deutschland von ausländischen EWR-Dienstleistern angeboten. Diese Tarife haben ein breites Leistungsportfolio und leisten im Krankheitsfall eine ausgezeichnete Kostendeckung. Die Europäische Krankenversicherung ist keine substitutive Krankenversicherung nach §146 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz). Dies bedeutet, dass Sie mit der Europäischen Krankenversicherung nicht Ihre Krankenversicherungspflicht erfüllen können. Dennoch kann die Europäische Krankenversicherung eine sinnvolle Absicherung sein, etwa wenn Sie keinen Krankenversicherungsschutz (gesetzlich oder privat) haben und diesen in Zukunft auch nicht erlangen können (z.B. weil Sie von privaten Versicherern abgelehnt werden oder etwaige Nachzahlungen nicht zahlen können). Mit den Beiträgen zur Privaten Europäischen Krankenversicherung werden zum Beispiel keine Altersrückstellungen gebildet.


Erstinformation

Information gemäß §11 VersVermV (Versicherungsvermittlungsverordnung)

Stand: Juni 2018


Kontaktdaten:

Versicherungsmakler Rüdiger Jakobs e.K.

St.-Michael-Straße 18

41366 Schwalmtal

Tel: 02163 - 57287-0

Fax: 02163 - 57287-18

E-Mail: r.jakobs@kv-analyse.de

(E-Mailadresse von Versicherungsmakler Rüdiger Jakobs e.K.)


Gewerbliche Informationen:

Geschäftsführer: Rüdiger Jakobs

HandelsRegNr.: HRA3178 RegNr. 9600794 Viersen

Vers.VermittlerNr. nach §11a D-UT6X-JBOSG-65 IHK Mittlerer Niederrhein

Steuernummer: 102/5120/0114


Gewerblicher Status als Vermittler:

Versicherungsmakler Rüdiger Jakobs ist als Versicherungsmakler anerkannt und in das Register nach § 34d Abs. 7 Gewerbeordnung eingetragen (IHK-Mittlerer Niederrhein, Registernummer D-UT6X-JBOSG-65).

Diese Eintragung können Sie bei der Registerstelle überprüfen. Die Anschrift lautet: DIHK Deutscher Industrie und Handelskammertag e.V.

Breite Straße 29

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Tel. 0180-600-585-0 (20 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen)

Außerdem können Sie die Eintragung über das Vermittlerregister unter www.vermittlerregister.info überprüfen.


Produktvorstellung, Beratung und Vergütung:

Auf www.europakv.de werden die Versicherungen nur in deren Grundzügen vorgestellt und sollen einen ersten Überblick gewährleisten. Die hier angegeben Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Interesse kann der Besucher Kontakt mit Versicherungsmakler Rüdiger Jakobs aufnehmen und sich beraten lassen. Versicherungsmakler Rüdiger Jakobs bietet dabei keine eigenen Produkte an, sondern berät und vermittelt zu Produkten von Kooperationspartnern. Sollte ein Versicherungsvertrag vermittelt werden, erhält Versicherungsmakler Rüdiger Jakobs eine Provision vom eigentlichen Produktanbieter. Für den Kunden fallen dadurch keine weiteren Kosten an.


Beteiligung von/an anderen Versicherungsunternehmen:

Rüdiger Jacobs besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens besitzen keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital von Herrn Rüdiger Jacobs.


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Weitere Informationen und Auskünfte über Versicherungsmakler Rüdiger Jakobs können bei der IHK-Mittlerer Niederrhein eingeholt werden:

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Telefon: +49 (0) 2151 635 - 0

E-Mail: ihk@mittlerer-niederrhein.ihk.de


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Schlichtungsstellen für die Streitbeilegung zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsunternehmen:

Versicherungsombudsmann e.V.
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Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
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